Dies sind die Ergebnisse der KGR-Wahl in der Apostelkirchengemeinde in Kiel vom 27.11.2022
Vielen Dank an alle, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen und an alle, die gewählt haben.
Rechtsmittelbelehrung:
Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§ 31 Kirchengemeinderatswahlgesetz).
Die Wahlbeschwerde bedarf der Schriftform. Sie ist mit Gründen zu versehenen.
Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (§ 14 Absatz 3 Satz 5 Kirchengemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvorschlagsliste (§ 16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengemeinderatswahlgesetz) können mit der Wahlbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz).
Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Ergebnisse sind in der Reihenfolge der Stimmen sortiert. Wir gratulieren allen neu gewählten KGR-Mitgliedern zur Wahl. Weiter unten auf der Seite kann das gesamte Wahlergebnis runter geladen werden